Familienausgleichskasse Arbeitgeber Basel

Eine Kasse für die ganze Schweiz

Die Schweiz kennt 26 kantonale Familienzulagengesetze, die unsere Kasse alle durchführt. Firmen, die mit unserer Kasse abrechnen, haben somit den Vorteil, dass sie die Familienzulagen - statt mit 26 kantonalen Ausgleichskassen - nur mit einem einzigen Ansprechpartner abrechnen müssen.

Der Anschluss an eine Familienausgleichskasse (FAK) ist für alle Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden obligatorisch. Der Weg zu unserer Familienausgleichskasse führt über die Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband Basel oder bei einem Verband, der seinerseits Mitglied des Arbeitgeberverbandes ist.

Welche Leistungen werden ausbezahlt?

Eine Übersicht über die Höhe der Zulagen und allfällige kantonale Ansprüche (Geburts- und Adoptionszulagen) gibt Ihnen das Merkblatt 6.08 der Infostelle.

Anschrift
AUSGLEICHSKASSE ARBEITGEBER BASEL
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak40.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
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